19.07.2016
Auswärtige Angelegenheiten und internationale
Beziehungen
Schlussfolgerungen des EU-Rates
Auswärtige Angelegenheiten und internationale
Beziehungen
Schlussfolgerungen des EU-Rates
Schlussfolgerungen des Rates zu Pakistan
Der Rat hat Schlussfolgerungen zu Pakistan angenommen. Maßgeblich für die Beziehungen der EU zu Pakistan ist ein fünfjähriger Maßnahmenplan, der 2016 angenommen wurde. Der Rat billigt den Bericht von 2016 über die Umsetzung des Maßnahmenplans und begrüßt die Ausweitung und Vertiefung der Beziehungen zu Pakistan während der Umsetzung des Maßnahmenplans.
Der Rat ersucht die Hohe Vertreterin und die Europäische Kommission, Konsultationen mit Pakistan über einen Rahmen für die Beziehungen nach dem fünfjährigen Maßnahmenplan EU-Pakistan einzuleiten und dabei den Menschenrechten, der Stärkung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Regierungsführung sowie Migration einschließlich Rückübernahme besondere Priorität einzuräumen.